Allgemeine Geschäftsbedingungen, Hausordnung sowie Sicherheits- und Spielregeln
Stand: September 2026
ACTIONBASE GmbH
Röntgenstraße 1
64846 Groß-Zimmern
E-Mail: kontakt@actionbase.de
Website: www.actionbase.de
TEIL I – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Hausordnung sowie die Sicherheits-, Spiel- und Nutzungsregeln gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der ACTIONBASE GmbH (nachfolgend „ACTIONBASE“) und ihren Kunden, Mitgliedern und sonstigen Nutzern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Sie gelten insbesondere für die Nutzung der Freizeit-, Spiel- und Entertainmentangebote sowie für Veranstaltungen, Kindergeburtstage, Gruppenveranstaltungen, Firmenveranstaltungen, gastronomische Leistungen und die Nutzung von Veranstaltungs- und Nebenräumen der ACTIONBASE.
- Zu den Angeboten der ACTIONBASE gehören insbesondere:
- Spiel- und Entertainmentbetrieb
- Putt EVO Minigolf
- Pixel Games
- Duck Pin Bowling
- Arcade Games
- VR Games
- Battle Square
- X-Wall
- Shuffly
- Steel Dart
- Karaoke
- Motto-Räume
- Kindergeburtstage
- Gruppenveranstaltungen
- Firmenveranstaltungen
- gastronomische Leistungen
- weitere auf www.actionbase.de angebotene Leistungen.
- Für einzelne Angebote können zusätzliche besondere Teilnahme-, Sicherheits- und Nutzungsbedingungen gelten.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen der ACTIONBASE und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Einbeziehung der AGB
- Die AGB, Hausordnung sowie die Sicherheits-, Spiel- und Nutzungsregeln werden den Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss in geeigneter Weise zugänglich gemacht.
- Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.actionbase.de abrufbar.
- Im Eingangsbereich der ACTIONBASE wird deutlich darauf hingewiesen, dass für den Aufenthalt und die Nutzung der Angebote diese AGB sowie die jeweiligen Haus-, Sicherheits-, Spiel- und Nutzungsregeln gelten.
- Der Kunde erhält die Möglichkeit, die vollständigen Regelungen vor der Nutzung der Angebote zur Kenntnis zu nehmen.
- Bei Online-Buchungen wird auf die AGB vor Abschluss der Buchung deutlich hingewiesen und eine Möglichkeit zur Einsichtnahme bereitgestellt.
- Mit Abschluss einer Buchung, dem Erwerb eines Tickets bzw. einer Eintrittsberechtigung oder der Nutzung eines Angebots erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Einbeziehung erfüllt sind.
- Soweit der Aufenthalt ohne vorherige Buchung erfolgt, wird der Kunde durch den deutlich sichtbaren Hinweis im Eingangsbereich auf die geltenden AGB und Richtlinien hingewiesen und erhält eine zumutbare Möglichkeit, diese einzusehen.
- Wer mit den geltenden Bedingungen nicht einverstanden ist, darf die entsprechenden Angebote nicht nutzen.
§ 3 Vertragsschluss
- Ein Vertrag über die Nutzung einer Leistung kommt durch Buchung, Kauf eines Tickets, Erwerb einer Eintrittsberechtigung oder durch eine sonstige verbindliche Vereinbarung zwischen der ACTIONBASE und dem Kunden zustande.
- Bei Online-Buchungen gelten ergänzend die Angaben und Bedingungen des jeweiligen Buchungssystems.
- Eine Buchung wird verbindlich, sobald sie von der ACTIONBASE bestätigt wurde bzw. nach den Bedingungen des jeweiligen Buchungssystems verbindlich zustande gekommen ist.
- ACTIONBASE kann Buchungen ablehnen, soweit die gewünschte Leistung nicht verfügbar ist oder ein gesetzlich zulässiger sachlicher Grund vorliegt.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und korrekte Angaben zu machen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Kaufs ausgewiesenen Preise.
- Die jeweils gültigen Preise werden in der aktuellen Preisliste, im jeweiligen Buchungssystem, vor Ort und/oder auf www.actionbase.de angegeben.
- Die Preise können je nach Angebot, Zeitraum, Veranstaltung, Personenzahl oder sonstigen Buchungsbedingungen unterschiedlich sein.
- Die Zahlung erfolgt über die von der ACTIONBASE angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
- Gutscheine, Rabattaktionen, Sonderangebote und Aktionspreise können besonderen Bedingungen unterliegen.
- Bereits verbindlich vereinbarte Preise bleiben grundsätzlich bestehen, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Buchungen und Reservierungen
- Buchungen können online, telefonisch, vor Ort oder über von der ACTIONBASE eingesetzte Buchungssysteme erfolgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gebuchte Uhrzeit einzuhalten.
- Der Kunde sollte rechtzeitig vor Beginn der gebuchten Aktivität erscheinen.
- Bei verspätetem Erscheinen kann sich die Nutzungszeit entsprechend verkürzen, wenn die nachfolgende Organisation oder andere Buchungen dies erfordern.
- Ein Anspruch auf Verlängerung der Nutzungszeit besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht, soweit die ACTIONBASE die Verspätung nicht zu vertreten hat.
- Die für eine Buchung vereinbarte Teilnehmerzahl ist einzuhalten. Änderungen sind der ACTIONBASE möglichst frühzeitig mitzuteilen.
§ 6 Stornierung und Umbuchung
- Für einzelne Angebote können besondere Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen gelten. Diese werden dem Kunden bei der Buchung mitgeteilt.
- Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einer nicht rechtzeitigen Stornierung oder einem Nichterscheinen können Ansprüche von der ACTIONBASE nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. nach einer wirksam vereinbarten und angemessenen Regelung entstehen.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- ACTIONBASE bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Minderjährige
- Für Minderjährige gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die jeweils für das betreffende Angebot angegebenen Alters- und Teilnahmevoraussetzungen.
- Soweit die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, muss diese vor der Teilnahme vorliegen.
- ACTIONBASE kann für bestimmte Angebote eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters verlangen.
- Eltern, Erziehungsberechtigte oder sonstige aufsichtspflichtige Personen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ihnen obliegende Aufsicht verantwortlich.
- ACTIONBASE übernimmt keine allgemeine Beaufsichtigung von Minderjährigen, sofern dies nicht ausdrücklich als besondere Leistung vereinbart wurde.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen
- Für einzelne Attraktionen können Alters-, Größen-, Gewichts-, Sicherheits- oder sonstige Teilnahmevoraussetzungen gelten.
- Die jeweiligen Voraussetzungen werden bei der Buchung, vor Ort und/oder auf www.actionbase.de bekanntgegeben.
- ACTIONBASE ist berechtigt, die Teilnahme zu verweigern, wenn die vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Dies gilt insbesondere, wenn eine sichere Durchführung der jeweiligen Aktivität nicht gewährleistet werden kann.
- Ein Anspruch auf Nutzung einer Attraktion entgegen den festgelegten Sicherheits- oder Teilnahmevoraussetzungen besteht nicht.
§ 9 Sicherheit und Einweisung
- Vor der Nutzung bestimmter Attraktionen kann eine Sicherheits- und Nutzungseinweisung erforderlich sein.
- Die Einweisung ist vollständig zu beachten.
- Den Anweisungen der Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.
- Sicherheitsausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Die Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion benutzt werden.
- Bei gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder Gefahrensituationen ist die Nutzung unverzüglich zu unterbrechen und das Personal zu informieren.
§ 10 Haftungs- und Nutzungshinweis
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten und des gesamten Geländes der ACTIONBASE erkennt der Besucher die nachfolgenden Haftungs- und Nutzungshinweise an und nimmt diese zur Kenntnis.
- Allgemeine Nutzung
Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen, Spiel- und Erlebnisbereiche sowie sonstiger Angebote der ACTIONBASE erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und unter Beachtung der jeweils geltenden Sicherheits-, Nutzungs- und Verhaltensregeln.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Die Nutzung einzelner Attraktionen kann von bestimmten Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich Alter, Körpergröße, Gewicht, gesundheitlicher Eignung oder sonstiger Sicherheitsanforderungen, abhängig gemacht werden.
- Haftung der ACTIONBASE
Die ACTIONBASE haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ACTIONBASE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die ACTIONBASE ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der ACTIONBASE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen haftet die ACTIONBASE bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
- Eigenverantwortung und Sicherheitsvorschriften
Der Besucher verpflichtet sich, die Einrichtungen ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen und die jeweils geltenden Sicherheits- und Nutzungsbestimmungen einzuhalten.
Werden Sicherheitshinweise, Benutzungsregeln oder Anweisungen des Personals nicht beachtet, kann die betreffende Person von der Nutzung einzelner Angebote oder von der gesamten Anlage ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Eintritts- oder Nutzungsentgelte besteht in diesem Fall nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Mitgebrachte Gegenstände
Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Taschen, elektronische Geräte, Wertgegenstände oder sonstige persönliche Gegenstände, haftet die ACTIONBASE nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
- Kenntnisnahme mit Betreten der Anlage
Mit dem Betreten der ACTIONBASE bestätigt der Besucher, diese Haftungs- und Nutzungshinweise zur Kenntnis genommen zu haben und die für die Nutzung der jeweiligen Bereiche geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln zu beachten.
Bei minderjährigen Besuchern obliegt die Verantwortung für die Beaufsichtigung, soweit gesetzlich erforderlich, der jeweils aufsichtspflichtigen Person.
§ 11 Persönliche Gegenstände
- Jeder Gast ist grundsätzlich selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.
- ACTIONBASE haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einzelnen Attraktionen können Taschen, Schmuck, Mobiltelefone oder andere Gegenstände aus Sicherheitsgründen abgelegt werden müssen.
- Den Anweisungen des Personals zur sicheren Aufbewahrung von Gegenständen ist Folge zu leisten.
§ 12 Technische Störungen und Ausfälle
- ACTIONBASE kann Attraktionen vorübergehend außer Betrieb nehmen, wenn dies aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten, Sicherheitsgründen oder anderer nicht von der ACTIONBASE zu vertretender Umstände erforderlich ist.
- ACTIONBASE bemüht sich, technische Störungen schnellstmöglich zu beheben.
- Kann eine bereits gebuchte Leistung aufgrund eines von der ACTIONBASE zu vertretenden Umstands nicht oder nur wesentlich eingeschränkt erbracht werden, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden.
- Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Ersatzattraktion besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 13 Veranstaltungen und Gruppen
- Für Kindergeburtstage, Firmenveranstaltungen, Gruppenveranstaltungen, Motto-Räume und sonstige Veranstaltungen können besondere Vereinbarungen gelten.
- Maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Buchungsbestätigung.
- Änderungen der Teilnehmerzahl sind der ACTIONBASE möglichst frühzeitig mitzuteilen.
- Änderungen können von der verfügbaren Kapazität und der gebuchten Leistung abhängig sein.
§ 14 Gutscheine
- Gutscheine können entsprechend ihrer jeweiligen Bedingungen eingelöst werden.
- Gutscheine sind vor Verlust und unbefugter Nutzung zu schützen.
- Eine Barauszahlung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Für Aktions- und Sondergutscheine können besondere Bedingungen gelten.
§ 15 Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Gäste
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Gäste sind nur zulässig, soweit dadurch keine Rechte anderer Personen verletzt werden.
- Andere Gäste und Mitarbeiter dürfen nicht ohne die erforderliche Einwilligung gezielt aufgenommen und veröffentlicht werden.
- Für Aufnahmen durch die ACTIONBASE gelten die jeweils geltenden Datenschutzinformationen und erforderlichen Einwilligungen.
§ 16 Datenschutz
- ACTIONBASE verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.actionbase.de.
- Für die Videoüberwachung gelten zusätzlich die gesonderten Informationen zur Videoüberwachung.
TEIL II – HAUSORDNUNG UND HAUSRECHT
§ 17 Allgemeine Verhaltensregeln
- Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeiter und sonstige Personen nicht gefährdet, verletzt oder erheblich gestört werden.
- Insbesondere untersagt sind:
- Schubsen und Stoßen
- vorsätzliche Gefährdung anderer Personen
- aggressive oder bedrohliche Handlungen
- mutwillige Beschädigung von Einrichtungen
- Manipulation technischer Anlagen
- Betreten abgesperrter Bereiche
- Blockieren von Flucht- und Rettungswegen
- Missachtung von Sicherheitsanweisungen
- zweckwidrige Benutzung von Spielgeräten.
- Schäden, Verletzungen oder technische Störungen sind unverzüglich dem Personal mitzuteilen.
§ 18 Alkohol und berauschende Substanzen
- Personen, die erkennbar erheblich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stehen, können von der Nutzung einzelner Attraktionen ausgeschlossen werden.
- Bei erheblicher Beeinträchtigung kann ein Hausverweis ausgesprochen werden.
- Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz bleiben unberührt.
§ 19 Sauberkeit und Hygiene
- Alle Gäste sind verpflichtet, die Räumlichkeiten und Einrichtungen sauber zu halten.
- Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Verunreinigungen oder Schäden sind dem Personal mitzuteilen.
- Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.
§ 20 Eigene Speisen und Getränke
- Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist in den Räumlichkeiten und auf dem Betriebsgelände der ACTIONBASE grundsätzlich nicht gestattet.
- Ausgenommen hiervon sind Speisen und Getränke, die von der ACTIONBASE ausdrücklich genehmigt wurden.
- Bei Verstößen kann die ACTIONBASE die betreffende Person auffordern, die mitgebrachten Speisen und Getränke nicht zu verzehren bzw. die Räumlichkeiten damit zu verlassen.
§ 21 Notfälle und Evakuierung
- Bei Feueralarm, Evakuierungsalarm oder einer sonstigen Gefahrensituation sind alle Aktivitäten unverzüglich einzustellen.
- Den Anweisungen der Mitarbeiter ist sofort Folge zu leisten.
- Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten und zu benutzen.
- Notausgänge dürfen nicht blockiert oder anderweitig versperrt werden.
§ 22 Hausrecht
- Die ACTIONBASE übt das Hausrecht in sämtlichen Betriebs-, Spiel-, Veranstaltungs-, Gastronomie- und Außenbereichen aus.
- Das Hausrecht wird durch die Geschäftsführung sowie durch hierzu berechtigte Mitarbeiter ausgeübt.
- Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Schutz von Personen oder Sachen, dem ordnungsgemäßen Betriebsablauf oder der Einhaltung der Hausordnung dienen.
- ACTIONBASE ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder Personen aus den Räumlichkeiten zu verweisen, wenn hierfür ein sachlicher bzw. rechtlich zulässiger Grund besteht.
- Ein Hausverweis oder Hausverbot kann insbesondere erfolgen bei:
- Verstößen gegen die AGB
- Verstößen gegen die Hausordnung
- Verstößen gegen Sicherheits- oder Spielregeln
- Gefährdung anderer Personen
- aggressivem oder bedrohlichem Verhalten
- mutwilliger Sachbeschädigung
- Diebstahl oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen
- erheblicher Störung des Betriebsablaufs
- Missachtung berechtigter Anweisungen des Personals
- erheblicher Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere berauschende Substanzen, soweit dadurch eine sichere Nutzung oder ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht gewährleistet ist.
- Bei einem Hausverweis ist die betreffende Person verpflichtet, die Räumlichkeiten unverzüglich zu verlassen.
- Bei einem Hausverbot ist ein erneuter Zutritt während der Dauer des Hausverbots nicht gestattet.
TEIL III – BESONDERE SICHERHEITS- UND SPIELREGELN
§ 23 Lasertag
- Vor Spielbeginn ist die Sicherheitseinweisung vollständig zu beachten.
- Die bereitgestellte Ausrüstung darf ausschließlich entsprechend der Einweisung verwendet werden.
- Körperlicher Kontakt zwischen Spielern ist untersagt.
- Schubsen, Stoßen, Festhalten und absichtliches Behindern anderer Spieler sind untersagt.
- Klettern auf nicht dafür vorgesehene Bereiche ist verboten.
- Sicherheitsbereiche dürfen nicht betreten werden.
- Die Ausrüstung darf nicht mutwillig beschädigt oder verändert werden.
- Bei Verletzungen oder Gefahrensituationen ist das Spiel sofort zu unterbrechen und das Personal zu informieren.
§ 24 Putt EVO Golf
- Schläger und Bälle dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Es darf nicht auf andere Personen geschlagen werden.
- Andere Spieler dürfen nicht absichtlich behindert werden.
- Bahnen und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt oder manipuliert werden.
§ 25 Pixel Games
- Die vorgesehenen Spielflächen dürfen nur entsprechend der jeweiligen Spielanweisung genutzt werden.
- Die Teilnehmer haben ausreichend Abstand zueinander einzuhalten.
- Körperliche Auseinandersetzungen sind untersagt.
- Technische Einrichtungen dürfen nicht manipuliert oder beschädigt werden.
- Bei technischen Problemen ist das Personal unverzüglich zu informieren.
§ 26 VR Games
- Vor Beginn der Nutzung erfolgt eine entsprechende Einweisung.
- Die VR-Ausrüstung ist bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Der vorgesehene Spielbereich darf während der Nutzung nicht verlassen werden.
- Bewegungen sind kontrolliert auszuführen.
- Andere Personen dürfen nicht gefährdet werden.
- Bei Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder sonstigem Unwohlsein ist die Nutzung sofort zu beenden.
- Schäden an der VR-Ausrüstung sind unverzüglich zu melden.
§ 27 X-Wall
- Die Spielfläche darf nur entsprechend der Spielanweisung genutzt werden.
- Körperkontakt und absichtliches Behindern anderer Teilnehmer sind untersagt.
- Die technische Ausstattung darf nicht manipuliert oder beschädigt werden.
- Die vorgegebenen Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
§ 28 Shuffly
- Das Spielfeld darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
- Spielmaterial darf nicht zweckentfremdet werden.
- Andere Spieler dürfen nicht absichtlich behindert werden.
- Das Spielfeld und die technische Ausstattung dürfen nicht beschädigt oder manipuliert werden.
§ 29 Battle Square
- Die jeweiligen Spiel- und Sicherheitsanweisungen sind vor Spielbeginn zu beachten.
- Körperliche Gewalt außerhalb der vorgesehenen Spielmechanik ist untersagt.
- Andere Teilnehmer dürfen nicht absichtlich gefährdet werden.
- Sicherheitsbereiche dürfen nicht betreten werden.
- Die bereitgestellte Ausrüstung ist sorgfältig zu behandeln.
§ 30 Duck Pin Bowling
- Die Bowlingbahn darf nur bestimmungsgemäß betreten werden.
- Das Betreten der Bahn während des laufenden Spielbetriebs ist untersagt.
- Bowlingkugeln dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Andere Personen dürfen nicht mit Bowlingkugeln oder anderen Gegenständen gefährdet werden.
- Bei technischen Problemen ist das Personal zu informieren.
§ 31 Arcade Games
- Arcade-Geräte dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion genutzt werden.
- Schlagen, Treten, Rütteln oder sonstige gewaltsame Einwirkungen auf Geräte sind untersagt.
- Manipulationen an Geräten sind verboten.
- Beschädigungen können nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatzansprüche begründen.
§ 32 Motto-Räume, Karaoke und Veranstaltungsräume
- Räume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
- Möbel, Dekorationen, technische Geräte und sonstige Einrichtungen dürfen nicht mutwillig beschädigt oder manipuliert werden.
- Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion verwendet werden.
- Schäden sind unverzüglich dem Personal zu melden.
TEIL IV – VIDEOÜBERWACHUNG
§ 33 Videoüberwachung
- Bestimmte Bereiche der ACTIONBASE können zum Schutz von Gästen, Mitarbeitern und Eigentum sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts videoüberwacht und teilweise aufgezeichnet werden.
- Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich in den hierfür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Bereichen und im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Toiletten, Umkleidebereiche und vergleichbare besonders schutzwürdige Bereiche werden nicht videoüberwacht.
- Auf eine bestehende Videoüberwachung wird vor bzw. beim Betreten des überwachten Bereichs durch geeignete Hinweisschilder hingewiesen.
- Die Videoüberwachung kann insbesondere folgenden Zwecken dienen:
- Schutz von Gästen
- Schutz von Mitarbeitern
- Schutz des Eigentums
- Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts
- Verhinderung von Diebstahl
- Verhinderung von Sachbeschädigungen
- Aufklärung konkreter sicherheitsrelevanter Vorfälle.
- Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Die Aufnahmen werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
- Eine längere Speicherung kann erfolgen, soweit Aufnahmen zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls benötigt werden und hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
- Eine Weitergabe von Aufnahmen erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist.
- Weitere Informationen zur Videoüberwachung, insbesondere zu Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind unter www.actionbase.de abrufbar oder bei der ACTIONBASE erhältlich.
§ 34 Hinweis zur Videoüberwachung
ACHTUNG – VIDEOÜBERWACHUNG
Verantwortlicher:
ACTIONBASE GmbH
Röntgenstraße 1
64846 Groß-Zimmern
E-Mail: kontakt@actionbase.de
Zweck:
Schutz von Personen und Eigentum, Wahrnehmung des Hausrechts sowie Verhinderung und Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle.
Weitere Datenschutzinformationen:
www.actionbase.de
Mit dem Betreten des überwachten Bereichs werden Sie von der Videoüberwachung erfasst.
TEIL V – VERSTÖSSE UND SCHADENSERSATZ
§ 35 Verstöße
- Bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder die Sicherheits- und Spielregeln kann die ACTIONBASE geeignete Maßnahmen ergreifen.
- Je nach Art und Schwere des Verstoßes können insbesondere folgende Maßnahmen erfolgen:
- Verwarnung
- Ausschluss von einer einzelnen Attraktion
- Beendigung einer laufenden Nutzung
- Aufforderung zum Verlassen eines Bereichs
- Hausverweis
- Hausverbot.
- Bei schwerwiegenden Verstößen kann die ACTIONBASE unmittelbar einen Hausverweis oder ein Hausverbot aussprechen.
- Gesetzliche Ansprüche von der ACTIONBASE bleiben unberührt.
§ 36 Beschädigung von Einrichtungen
- Einrichtungen, Spielgeräte, technische Anlagen, Möbel und sonstiges Eigentum der ACTIONBASE sind pfleglich zu behandeln.
- Wer Eigentum der ACTIONBASE vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, kann nach den gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein.
- Bei vorsätzlicher Beschädigung oder mutwilligem Verhalten bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche vorbehalten.
TEIL VI – VERBRAUCHERRECHTE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 37 Verbraucherrechte
Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben durch diese AGB unberührt.
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden Kunden gesondert über bestehende Verbraucherrechte, Informationspflichten und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte informiert.
§ 38 Online-Buchungen
Bei Online-Buchungen werden die gesetzlich erforderlichen Informationen vor Abschluss der Bestellung bereitgestellt.
Soweit gesetzlich erforderlich, muss der Kunde vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
§ 39 Änderungen der AGB
- Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen.
- ACTIONBASE kann die AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
- Gesetzliche Rechte der Kunden bleiben unberührt.
§ 40 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 41 Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der ACTIONBASE GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
42 Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die die gesetzlichen Vorschriften.
§ 43 Kontakt
ACTIONBASE GmbH
Röntgenstraße 1
64846 Groß-Zimmern
E-Mail: kontakt@actionbase.de
Website: www.actionbase.de
